Zimmervermietung Marktheidenfeld0
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Impressum - AGB

IMPRESSUM  

Haus Monika

Eduard-Deubert-Str. 12

97828 Marktheidenfeld OT Zimmern

Telefon: 09391/5035227

Fax: 09391/5035423

Handy: 0160-99307126

E-Mail: PensionMonika@t-online.de

Internet: Zimmervermietung-Marktheidenfeld.de

 

Vertretungsberechtigter: Jo Bullmann

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Jo Bullmann

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

AGB

1. Eine Stornierung ist bei der Buchung nicht möglich. Aus Kulanz stellen wir aber bei einer Stornierung von 30 Tagen oder mehr vor Anreise nichts in Rechnung. Siehe hierzu auch die Rechtgrundlage am Ende der AGB die wir Ihnen aus Informationsgründen vorab mitteilen. Ein gebuchter Zeitraum ist verbindlich, bei kurzfristigerem Aufenthalt sind Sie trotzdem verpflichtet den vollen gebuchten Zeitraum auszugleichen (siehe hierzu rechtliche Hinweise unten nach den AGB).

2. Zimmermiete ist zahlbar im Voraus. Bei Ausnahmen (Überweisung) kommen sie bei Nichtzahlung innerhalb 2 Tagen in Verzug. Nach jeder Mahnung stellen wir 5 Euro Mahnkosten in Rechnung, nach der 2. Mahnung folgt der gerichtliche Mahnbescheid sowie ggf. eine Strafanzeige.

3. Nach Verstreichen der Frist der 1. Mahnung behalten wir uns das Recht vor den Mietern den Zugang zu Ihren Zimmer zu verweigern. In so einem Fall ist die gebuchte Mietperiode trotzdem in voll zu bezahlen (Schadensersatz).

4. Bei Nichtzahlung nach der 2. Mahnung (Verzug) sind alle Vereinbarungen (günstigere Zimmermiete o. ä.) hinfällig und der Mieter oder seine Firma muß den regulären Zimmerpreis bezahlen.

5. Schäden die von Mietern verursacht werden müssen von diesem bzw. seiner Firma erstattet werden. Als Schäden zählt auch Hinterlassen der Küche unaufgeräumt bzw. mit nicht gespültem Geschirr, hier stellen wir je nach Verschmutzungsgrad eine Reinigungsgebühr in Rechnung (normal 50 Euro). Weiterhin haften wir nicht für Schäden die dem Mieter enstehen (z. B. Stürze).

6. Bei langfristigem Aufenthalt (über 2 Wochen) fällt eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 30 - 50 Euro pro Zimmer an. Diese Gebühr fällt auch bei kürzerem Aufenthalt an sollte das Zimmer exzessiv verschmutzt sein. Bei einem Aufenthalt über 6 Monaten (Langzeit Vermietung) fällt neben der Reinigungspauschale zusätzlich eine Sanierungsgebühr i. H. von 300 Euro pro Zimmer an zur Deckung von Schönheitsreparaturen. Die Pauschale wird automatisch Bestandteil der Vermietung außer diese wurde im Vertrag ausgeschlossen.

7. Bei Schlüsselverlust Neubeschaffung 40 Euro zu Lasten des Mieters.

8. Sollte Sie die Rechnung nicht ausgleichen machen wir von unserem Vermieterpfandrecht Gebrauch. Sollten Sie dann Ihre Wertgegenstände (Computer, Auto) entfernen & abreisen machen Sie sich der „Pfandkehr“ sowie des „Einmietbetruges“ strafbar.

9. Abreise ist spätestens um 9.00 Uhr. Bei späterer Abreise stellen wir eine weitere Nacht in Rechnung. Anreise nach 14.00 Uhr aber nicht später als 20.00 Uhr (soweit nicht anders vereinbart). Bei Nichtanreise am Einzugstag erlöschen alle Rechte auf das Zimmer und dies wird weiter vermietet.

10. Wir haften nicht für im Zimmer zurück gelassene Gegenstände sowie bei Verlust od. Diebstahl.

11. Gerichtsstand ist ausschließlich Gemünden am Main.

13. Die Benutzung des Internets für illegale downloads (z. B. Filesharing P2P) ist nicht gestattet.

14. Bei unklarer Aufenthaltslänge ist die Miete wöchentlich/2 wöchentlich/monatlich fällig (oder nach Vereinbarung). In solch einem Fall mit automatischer Verlängerung um den vereinbarten Zeitraum  bitten wir sie 3 Tage vor Auszug (kurze Kündigungsfrist) schriftlich Bescheid zu sagen dass Sie ausziehen. Zimmermiete ist so lange zu bezahlen bis der Zimmerschlüssel uns persönlich übergeben wurde. Bei Auszug und Übergabe der Schlüssel ohne vorherige Mitteilung werden Ihnen trotzdem noch die 3 Nächte "Kündigungsfrist" in Rechnung gestellt.

15. Manche Firmen buchen "im Namen und auf Rechnung" Ihrer Mitarbeiter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden zustande. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt, wenn nicht haftet NUR der Auftraggeber (Zimmerbucher). Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieter beruhen.

16. Im Falle dass der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt ist die Firma des Mieters für die Kosten verantwortlich, außer es wurde dies schriftlich ausgeschlossen. Diese Klausel ist nur dann gültig wenn die Anmietung des Zimmers durch die Firma des Mieters durchgeführt wurde. Bei Verlängerung durch den Mieter bleibt die Klausel bestehen da die Erstanmietung durch das Unternehmen durchgeführt wurde. 

17. Bei vergünstigtem Aufenthalt (Monatsmiete) entfällt der Anspruch des Rabatts bei vorzeitigem Auszug. Z. B. Sie wollen 1 Monat mieten ziehen aber bereits nach 2 Wochen aus, dann ist der normal Zimmertarif (2 Wochen mal Tagespreis) fällig. 

18. Durch Einzug bzw. (schriftliche oder mündliche) Buchung erkennen Sie unsere AGB an. Die AGB bzw. Teile der AGB  sind nur dann ausgeschlossen wenn dies schriftlich vereinbart wurde. 

 

Bitte beachten Sie dass wir eine Monteurunterkunft sind und die Unterkunft ist für Familien mit Kindern nicht geeignet. Weiterhin vermieten wir  hauptsächlich langfristig. 


Rechtliche Grundlage (Stornierung, Widerruf, Rücktritt, Kündigung):

 

Ob nun Ferienhaus, Pension oder Hotelzimmer - den Begriff "Stornierung" kennt das Gesetz nicht. Dennoch gibt es nach dem Gesetz recht eindeutige Regeln, wenn man sich aus einem Vertrag lösen möchte  und die sollten Sie bei der Buchung schon berücksichtigen.

Meist ist auf diese Verträge das Mietrecht anzuwenden. Mit dem Abschluss eines Mietvertrages sind Sie an den Vertrag gebunden. Der Vertrag muss nicht einmal schriftlich abgeschlossen worden sein. Das Mietrecht kennt keinen vorzeitigen Rücktritt.

Rücktritt - Eine Möglichkeit einer Stornierung wäre der Rücktritt vom Beherbergungsvertrag oder vom Mietvertrag . Dieser ist nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Widerruf - Bekannt ist, dass bei Verträgen die z.B. über das Internet abgeschlossen wurden (sog. Fernabsatzgeschäfte) ein Widerrufsrecht bestehen kann. Das hilft im Fall der gewünschten Stornierung einer Zimmerbuchung nicht weiter.


Bei klassischen touristischen Leistungen, wie Übernachtungen oder Verköstigung besteht kein Widerrufsrecht. Hier gilt die Ausnahmeregel, dass bei zeitlich genau festgelegten Buchungen einer touristischen Leistung (Unterkunft, Verpflegung, Freizeitveranstaltung) das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (früher Haustürgeschäfte) außer Kraft gesetzt ist; § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Kündigung - In der Regel sind Mietverhältnisse kündbar. Bei Ferienwohnungen oder Hotelzimmern richtet sich die Kündigungsfrist nach § 580 a Abs. 1 BGB. Dies gilt aber nur dann, wenn die Parteien nicht von vornherein eine feste Vertragslaufzeit vereinbart haben. Bucht ein Kunde also von 2. bis 14. so kann er sich nicht auf die gesetzlichen Kündigungsfristen berufen. Nur Bei Buchungen, bei denen das Ende der Mietdauer offen gelassen ist, kann die Kündigung je nach vereinbartem Bezahlmodus unter Einhaltung der Fristen des § 580 a Abs. 1 BGB gekündigt werden.


Gerade im Tourismus ist die Buchung des Zimmers für einen vorher genau bestimmten Zeitraum allerdings der Regelfall. Diese Vereinbarung schließt mit ein, dass während der Mietzeit die ordentliche Kündigung ausgeschlossen sein soll. Selbst wenn der Gast die gemietete Sache oder das Zimmer z.B. wegen Krankheit gar nicht nutzen kann, berechtigt ihn dies nicht zur Kündigung. Eine dennoch durchgeführte Kündigung berechtigt den Gastwirt zum Verlangen von Schadensersatz.

 



Die erste Adresse für (Monteur)zimmer in der Region    PensionMonika@t-online.de